Beschäf­tig­ten­da­ten­schutz

Beschäf­tig­ten­da­ten­schutz – Ubber Labour & Law — Arbeits­recht auf höchs­tem Niveau

Ohne Daten­ver­ar­bei­tung ist ein Unter­neh­men nicht hand­lungs­fä­hig. Der Beschäf­tig­ten­da­ten­schutz gewinnt dabei in Zei­ten der Digi­ta­li­sie­rung zuneh­mend an Bedeu­tung.

Unter­neh­men müs­sen sicher­stel­len, dass sie die gesetz­li­chen Vor­ga­ben zum Schutz der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ihrer Arbeit­neh­mer ein­hal­ten.

Das ist ins­be­son­de­re dann her­aus­for­dernd, wenn neue IT- oder AI-basier­te Tools imple­men­tiert wer­den. Dies setzt oft­mals nicht nur Ver­hand­lun­gen mit dem Betriebs­rat vor­aus, son­dern erfor­dert Exper­ti­se im Daten­schutz­recht.

Um Sie hier best­mög­lich an der Schnitt­stel­le zwi­schen Arbeits­recht und Daten­schutz bera­ten zu kön­nen, zie­hen wir hier, sofern not­wen­dig, Best-Fri­ends-Kanz­lei­en aus dem Bereich des Daten­schut­zes hin­zu.

Jeder in unse­rem Team ist her­aus­ra­gend.
Gemein­sam schaf­fen wir Außer­ge­wöhn­li­ches.