Beschäftigtendatenschutz
Ohne Datenverarbeitung ist ein Unternehmen nicht handlungsfähig. Der Beschäftigtendatenschutz gewinnt dabei in Zeiten der Digitalisierung zunehmend an Bedeutung.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Arbeitnehmer einhalten.
Das ist insbesondere dann herausfordernd, wenn neue IT- oder AI-basierte Tools implementiert werden. Dies setzt oftmals nicht nur Verhandlungen mit dem Betriebsrat voraus, sondern erfordert Expertise im Datenschutzrecht.
Um Sie hier bestmöglich an der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Datenschutz beraten zu können, ziehen wir hier, sofern notwendig, Best-Friends-Kanzleien aus dem Bereich des Datenschutzes hinzu.
Jeder in unserem Team ist herausragend.
Gemeinsam schaffen wir Außergewöhnliches.
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