Been­di­gung von Arbeits­ver­hält­nis­sen

Been­di­gung von Arbeits­ver­hält­nis­sen — Ubber Labour & Law — Arbeits­recht auf höchs­tem Niveau

Been­di­gun­gen von Arbeits­ver­hält­nis­sen tre­ten sowohl im Rah­men von Restruk­tu­rie­run­gen als auch in kom­ple­xen Ein­zel­fäl­len auf.

Die Been­di­gung von Arbeits­ver­hält­nis­sen ist nur dann rechts­si­cher umsetz­bar, wenn eine Viel­zahl von Anfor­de­run­gen gewahrt wird. Oft­mals steht Ihnen als Arbeit­ge­ber dafür nur ein sehr begrenz­ter zeit­li­cher oder finan­zi­el­ler Rah­men zur Ver­fü­gung. Ein prä­zi­ser und erfah­re­ner Umgang mit den recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen ist in der­ar­ti­gen Kon­flikt­si­tua­tio­nen uner­läss­lich.

Wir haben zahl­rei­che Been­di­gungs­sze­na­ri­en erfolg­reich beglei­tet und ver­fü­gen über lang­jäh­ri­ge und umfas­sen­de Exper­ti­se zur Bewäl­ti­gung der­ar­ti­ger Kon­flikt­si­tua­tio­nen. Auch hoch­kom­ple­xe und/oder umfang­rei­che (Massen-)Entlassungen set­zen wir ziel­ori­en­tiert um. Dabei agie­ren wir beson­ders ser­vice­ori­en­tiert und arbei­ten effi­zi­ent sowie mit kla­ren Emp­feh­lun­gen.

Wir bera­ten Sie umfas­send ins­be­son­de­re zu fol­gen­den Fra­ge­stel­lun­gen:

Jeder in unse­rem Team ist her­aus­ra­gend.
Gemein­sam schaf­fen wir Außer­ge­wöhn­li­ches.