Betriebsverfassungsrecht
Dem Betriebsrat stehen nach dem Gesetz eine Vielzahl von Beteiligungsrechten zu. Diese reichen von Informationsrechten über Anhörungsrechte, Konsultationsrechte, Zustimmungsverweigerungsrechte, Widerspruchsrechte bis hin zu echten Mitbestimmungsrechten.
Konflikte mit Betriebsräten können dabei erhebliche Verzögerungen und Schwierigkeiten verursachen. Unser Beratungsansatz ist nicht nur dogmatisch fundiert, sondern auch zielorientiert und pragmatisch.
Wir beraten Sie auf höchstem Niveau zu allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts.
Unser Leistungsspektrum im Betriebsverfassungsrecht
Jeder in unserem Team ist herausragend.
Gemeinsam schaffen wir Außergewöhnliches.
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