Tarif­recht

Tarif­recht – Ubber Labour & Law — Arbeits­recht auf höchs­tem Niveau

Die Aus­ge­stal­tung und Anwen­dung von Tarif­ver­trä­gen ist – auch wirt­schaft­lich – von ent­schei­den­der Bedeu­tung für Sie als Arbeit­ge­ber.

Die tak­ti­schen und recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen des Tarif­rechts sind dabei hoch­kom­plex und hoch­gra­dig indi­vi­du­ell. Die Spe­zia­li­sie­rung und Erfah­rung Ihres Rechts­be­ra­ters ist daher uner­läss­lich für Ihren Erfolg. Von uns erhal­ten Sie erst­klas­si­ge Bera­tung zu allen Fra­ge­stel­lun­gen des Tarif­rechts.

Unse­re Her­an­ge­hens­wei­se ist dabei gleich­zei­tig dog­ma­tisch fun­diert und prag­ma­tisch aus­ge­rich­tet. Rechts­be­ra­tung ist kein Selbst­zweck, son­dern nur Mit­tel für den unter­neh­me­ri­schen und ins­be­son­de­re tarif­po­li­ti­schen Erfolg.

Unser Leis­tungs­spek­trum umfasst: 

Jeder in unse­rem Team ist her­aus­ra­gend.
Gemein­sam schaf­fen wir Außer­ge­wöhn­li­ches.